Trinkwasseruntersuchung

Gefahr durch Legionellen: Eine große Verantwortung für Vermieter und Eigentümer

Als Vermieter haben Sie viele Pflichten. Den Überblick über die aktuelle Rechtslage und deren rasche Änderungen zu behalten, kann schnell zu einer großen Herausforderung werden. Gerade im Bereich Trinkwasser ist dies jedoch von besonderer Bedeutung: Die Gesundheit der Mieter liegt in Ihren Händen! Wir von CAC führen bereits seit dem Jahre 2012 Trinkwasseranalysen durch und leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Mieter. Unser Partnerlabor liegt in Bayern und weist die erforderliche DAkkS Akkreditierung gemäß DIN EN ISO / IEC 17025 auf. Hinzu kommt unser Austausch mit den jeweiligen Gesundheitsämtern, sowie unsere Spezialisten, die regelmäßige Schulungen durchlaufen, um den hohen Standards zu jeder Zeit gerecht zu werden. Gemeinsam ergibt sich ein rechtssicheres, stimmiges und gesundheitsbewusstes Gesamtpaket. Dieses können wir Ihnen sogar zu attraktiven Konditionen anbieten – als dynamisches Unternehmen ohne teuren Verwaltungs-Überbau sparen wir unnötige Kosten ein und gewinnen dadurch ein faires Preis-Leistungs-Management.

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Die Trinkwasserverordnung gilt in erster Linie für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Die Erstbeprobung bei neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen muss innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach Inbetriebnahme durchgeführt werden. Es gilt die Regel: Die Legionellenprüfung muss – je nach Objekt – mindestens alle drei Jahre, oftmals aber auch jährlich erfolgen. Ein Verstoß kann schwere Sanktionen nach sich ziehen.

Um sicherzugehen, ob auch Ihr Objekt von der Trinkwasserverordnung betroffen ist, prüfen Sie bitte, ob die folgenden Punkte zutreffend sind:

  • Ihr Objekt verfügt über mehr als zwei Wohn-/ Nutzeinheiten.
  • Mindestens eine Wohn-/ Nutzeinheit in Ihrem Objekt ist vermietet.
  • In Ihrem Objekt sind Duschen, Duschköpfe oder andere Einrichtungen vorhanden, die zur Vernebelung von Wasser führen.
  • In Ihrem Objekt erfolgt eine zentrale Trinkwassererwärmung.
  • Das Volumen des Wasserspeichers beträgt mehr als 400 Liter oder
  • der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle beträgt mehr als drei Liter.

Wenn die genannten Stichpunkte zutreffen, setzen Sie sich am besten noch heute mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns um alles weitere, denn: Auf uns können Sie zählen!

Was sind Legionellen?

Sie vermieten ein Objekt, welches von der Trinkwasserverordnung betroffen ist und möchten sich nun umfassend informieren? Wir stehen Ihnen zur Seite.

Legionellen sind Bakterien, die von Natur aus im Süßwasser enthalten sind, so auch in unserem Grund- und Leitungswasser. In kleinen Mengen stellen sie für uns Menschen keinerlei Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch über eine festgelegte Messgrenze an, besteht Handlungsbedarf. Umso wichtiger also, vorzusorgen und durch regelmäßige Überprüfungen das Risiko einzugrenzen. Denn nur ein Vermieter, der rechtzeitig über eine Belastung informiert ist, kann handeln und rechtliche, sowie gesundheitliche Konsequenzen vermeiden. Den besten Nährboden für Legionellen findet man bei einer Wassertemperatur zwischen 25° C und 55° C. Risikofaktoren, wie beispielsweise eine geringe Zirkulation in der Wasserleitung, können zusätzlich zu einer Vermehrung der Bakterien beitragen. Haben sich die Legionellen erst einmal über den Richtwert hinaus vermehrt, muss unbedingt auch an einen Befall des gesamten Leitungssystems, der Wasserversorgungsanlage, der Klimaanlage und der Rückkühlsysteme gedacht werden. Denn die Gesundheitsgefahr geht weniger vom Verzehr des befallenen Wassers aus, sondern vielmehr von der Aufnahme des Aerosols in die Lunge, wie es beispielsweise beim Duschen geschieht.

Wie gefährlich sind Legionellen?

Richtig gefährlich wird es meist erst dann, wenn das Immunsystem bereits geschwächt ist. Somit zählen zu der Risikogruppe vor allem chronisch erkrankte Personen, Menschen in hohem Lebensalter, sowie Kinder. In milder Form kann durch Legionellen das sogenannte Pontiac-Fieber ausgelöst werden. Die Beschwerden äußern sich grippeartig durch Kopf- und Gelenkschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und ein allgemeines Krankheitsgefühl. Im schweren Verlauf kann jedoch die gefürchtete Legionärskrankheit (medizinisch: Legionellen-Pneumonie) auftreten, eine Lungenentzündung, die bei zu später Behandlung tödlich enden kann. Symptome dieser schweren Erkrankung sind hohes Fieber, Schüttelfrost, Atemnot, schneller Puls, Reizhusten, Schmerzen in der Brust, seltener auch Bauchschmerzen, Durchfall und Erbrechen. Doch soweit muss es nicht kommen!

Gefahren rechtzeitig erkennen mit CAC

Als erfahrener Partner für die Legionellenprüfung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir begleiten Sie aktiv durch den Prozess und übernehmen die einzelnen Schritte für Sie, von der Terminbenachrichtigung bis hin zur Zusendung der Laborergebnisse. Werden Nachuntersuchungen nötig, erledigen wir diese innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums. Alle unsere Arbeitsschritte beruhen auf der DIN EN ISO 19458, sowie auf dem DVGW-Arbeitsblatt W551. Die Entnahme der Wasserproben erfolgt in der Regel am Ausgang des Warmwasserbereiters, an der am weitesten entfernten Entnahmestelle je Steigstrang (z.B. Dachgeschosswohnung) und am Eingang der Zirkulationsleitung, wobei Abweichungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten möglich sind. Die Probestelle wird vor der Entnahme durch ein thermisches oder ein chemisches Verfahren desinfiziert, um exakte und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten. Die Proben müssen sofort gekühlt und anschließend innerhalb von 24 Stunden an ein akkreditiertes Labor geliefert werden, wo sie umgehend verarbeitet, untersucht und zehn Tage bei 36°C in einem Klimaschrank gelagert werden. Wir von CAC sind gerne für Sie da. Denn: Die Gesundheit Ihrer Mieter liegt uns am Herzen! 

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